|
Gemäß § 13 Allgemeines Gleichbehanlungsgesetz haben Beschäftigte das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs, des Unternehmens oder der Dienststelle wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes zu beschweren. Dieses Recht besteht bereits dann, wenn sich der Beschäftigte subjektiv benachteiligt fühlt. Eine objektive Benachteiligung muss nicht vorliegen.
|
|
weiter …
|
|
|
Man darf Controlling nicht mit dem deutschen Begriff "Kontrolle" gleichsetzen. Zu den Aufgaben des Controlling gehören nicht nur kontrollierende Tätigkeiten, vielmehr ist es die Hauptaufgabe eines Controllers zu planen, zu steuern sowie alle Entscheidungsträger mit den richtigen Informationen zu versorgen.
|
|
weiter …
|
|
|
Wo Menschen zusammenleben sind Konflikte unvermeidbar.
Sehr häufig prallen in einem Konflikt scheinbar unversöhnliche Auffassungen aufeinander. Eskaliert der Konflikt weiter, kommt es am Ende häufig zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Dort versucht jede Partei, die eigene Sichtweise gegen die der anderen Partei durchzusetzen.
|
|
weiter …
|
|
|
Der Controller stützt sich häufig auf große Zahlenmengen, die aus allen Teilen des betrieblichen Geschehens stammen. Dabei kommt der Integrität dieser Daten eine fundamentale Rolle zu, denn nur aus richtigen Daten können auch die richtigen Schlüsse gezogen werden. Wichtig ist deshalb das Auffinden von Verfälschungen und Manipulationen von Daten im Rahmen des betrieblichen Risiko-Managements (KonTraG), denn in wirtschaftlich sensiblen Bereichen wie dem Finanz- und Rechnungswesen oder dem EDV-Bereich können fehlerhafte oder verfälschte Daten existenzbedrohende Ausmaße annehmen.
|
|
weiter …
|
|
|
Ein modernes Buchführungssystem ist der Kern einer betriebswirtschaftlichen Komplettlösung. Wir bieten elektronische Belegübernahmen gleichermaßen wie den Abruf der Bankkontoauszüge direkt über das Rechenzentrum. Die Übernahme der Buchführung ist zu jeder Zeit möglich. Wir ordnen, kontieren und erfassen Ihre lfd. Geschäftsvorfälle (§ 6 Abs. 4. StBerG) rationell mit moderner Technik.
Selbst Ihr Steuerberater profitiert von unserem Service! Für Tätigkeiten, die ausschließlich einem Steuerberater vorbehalten sind, arbeiten wir Hand in Hand mit einem in Deutschland zugelassenen steuerlichen Berater.
|
|
weiter …
|
|
|
Wir betreuen ebenso große Unternehmen mit 500 und mehr Mitarbeitern, als auch kleinere Betriebe. Die Daten moderner Zeiterfassungssysteme können direkt in unser System übernommen werden. Eine Übergabe der buchungsrelevanten Daten an Ihre Finanzbuchhaltung / Kostenrechnung ist problemlos möglich. Mit der bei uns zum Einsatz kommenden Software zur Lohn- und Gehaltsabrechnung werden bundesweit monatlich über zwei Millionen Abrechnungen durchgeführt.
Im Focus unserer Tätigkeit stehen die Sicherheit und Aktualität des Datenbestandes,
sowie die Kompatibilität mit anderen Anwendungen.
|
|
weiter …
|
|
|
|